Haftplichtschaden
(Unverschuldeter Unfall)
Die Erstellung von Schadengutachten für Unfallgeschädigte im Haftpflichtschadenbereich stellt unsere Kernkompetenz dar.
Ein Ersatzanspruch, ggf. beim regulierenden Versicherer, für einen erlittenen Schaden kann nur durch ein qualifiziertes Schadengutachten beziffert und gesichert werden, daher sollten Sie bei einem Haftpflichtschadenfall kein Risiko eingehen und die Regulierung nicht dem Schädiger und/oder der Versicherung überlassen.
Neben der jahrelangen praktischen Erfahrungen als Karosserie- und Fahrzeugbau Meister, sowie im Lackierhandwerk, welche wir bei der Beurteilung von Fahrzeugschäden einfließen lassen, erstellen wir unsere Gutachten ausschließlich auf Basis der aktuellen Herstellerrichtlinien und Vorgaben der Fahrzeughersteller, sowie aktuellen Reparaturtechniken und Methoden.
Des Weiteren werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, ebenso wie die Vorgaben des IfS e.V (Institutes für Sachverständigenwesen e.V.) und die Richtlinien des BVSK (Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) als Maßstab zur Gutachtenerstellung herangezogen.
Hierdurch gewährleisten wir Ihnen ein Höchstmaß an Qualität im Bereich der Haftpflichtschaden Gutachtenerstellung.
